Zitat: Es gibt keine baurechtliche Forderung eine Rauchableitung nachzuweisen.
Ist das so?
z.B. NRW:
Für Objekte, die in § 68 BauO NRW aufgelistet sind, ist ein Brandschutzkonzept zu fordern. Dazu gehört auch eine Verkaufsstätte mit > 700 qm Verkaufsfläche (so wie in diesem Beispiel).
§ 9 BauPrüfVO sagt dann, was alles zu einem Brandschutzkonzept gehört.
Dort finden wir unter unter Punkt 8: Lage, Anordnung und Bemessung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen....
Nach § 17 BauO NRW müssen wirksame Löscharbeiten möglich sein.
(vgl. hierzu auch @mattes oben)
Demnach müsste meiner Meinung nach in einem Brandshcutzkonzept sehr wohl eine Aussage zur Entrauchung hinein. In welchem Umfang, nun darüber kann man vielleicht noch streiten. Aber zu sagen, es gäbe keine baurechtliche Forderung würde mir alleine nicht ausreichen um im Rahmen eines solchen Konzeptes die Sicherung der Schutzziele zu gewährleisten.
Objektabhängig ist das allemal.
Ich hatte vor kurzem mal die Frage gestellt, wie es mit einer Verkaufsstätte von 1700 qm Verkaufsfläche in Ergdgeschoss eines 2-geschossigen Gebäudes aussieht. Bauordnungsrechtliche Einstufung ist die gleiche wie bei dem hier aufgeführtem Beispiel:
(Sonderbau nach § 54 BauO NRW aber fällt nicht in den Anwendungsbereich der SBauVO da kleiner 2000 qm).
Hier muss aber alle mal ein wirksamer Löschangriff sichergestellt werden, bevor auf Grund einer langen und heißen Brandeinwirkung die Tragkonstruktion des Obergeschosses in Mitleidenschaft gezogen wird.
In welcher Form?
Für die beschriebenen Discounter gab es glaube ich mal in NRW eine Aussage des Bauministeriums (allerdings verbunden mit dem Hinweis, dass solche Nagelplattenbinder in der bis dahin verwendeten Konstruktion gar nicht zulässig seien).
Für größere und/oder mehrgeschossige Gebäude ist das meiner Meinung nach schon Aufgabe des Sachverständigen im brandschutzkonzept etwas zu beschreiben und das ist dann wieder abhängig von ganz vielen Faktoren (Was wird verkauft- Brandlast; wie viele Öffnung gibt es; verfügt die Feuerwehr über Hilfsmittel wie Hochleistungslüfter; Beginn der Entrauchung etc.)
MfG
Wolfgang Cordier